Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss:

Buchungen können telefonisch oder per Email erfolgen.


Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung verbindlich zustande.

Erfolgt die Anmeldung auch für dritte Personen, so versichert der Anmeldende, von diesen dritten Personen ausdrücklich zur Anmeldung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein.

Soweit die Anmeldung für Minderjährige erfolgt, versichert der Anmeldende, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Der Anmeldende ist neben den von ihm vertretenen Personen für fristgerechte Bezahlung verantwortlich.

Reservierungen sind nur für ganze Tage möglich.

Für kurzfristigen oder stundenweisen Verleih können Sie direkt erfragen ob noch Kanus zur Verfügung stehen.

Allgemeines:

Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.

Das Tragen der Schwimmwesten wird ausdrücklich empfohlen.

Es besteht keine Vertragserfüllung bei übermässigen Alkoholgenuß.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

Es gelten die ausgeschriebenen Umwelt und Naturschutzregeln.

Alle gekennzeichneten Wehre sind zu umtragen.

Die Rücknahme der Boote und Ausrüstung erfolgt im gereinigten Zustand, bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von 10 Euro/ pro Kanu erhoben.

Bezahlung:

Es empfiehlt sich die Kosten vor Tourenbeginn zu bezahlen.

Als Beleg dient der Durchschlag des eingelösten Uberweisungsauftrages Ihrer Bank, bzw. Ausdruck des Onlineauftrages bei Online-Banking und bei Barzahlung die Reservierungsbestätigung.

Buchungen die ohne Anzahlung erfolgen können nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung durch uns.

Transfer:

Für den Rücktransport der Boote (max 10 Kanus) wird eine Gebühr von 0,50 Euro/km fällig, bei Sondertransporten sind die vereinbarten Gebühren zu entrichten.

Wir übernehmen keinen Personentransport.

Dieses gilt nicht für Komplettangebote in denen diese Leistungen schriftlich vereinbart wurden.

Rücktritt:

Bei vorheriger Absage einer gebuchten Tour werden folgende Stornogebühren berechnet:

– bis 30 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises

– bis 20 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises

– bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

– ab 9. bis 6 Tag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises

– ab 5. bis 2 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

– 1 Tag vor oder bei Mietbeginn 100% des Mietpreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Eine Rückerstattung des Mietpreises bei Fahrtabbruch (auch Sturmwarnung) ist grundsätzlich nicht möglich.

Regenwetter, niedrige Temperaturen sind kein kostenfreier Rücktrittsgrund, es gibt keine Schönwettergarantie!!!

Haftung:

Wir haften für ,

– die Schäden, die aufgrund mangelhafter Ausrüstung oder Überbuchung entstehen.

– gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung;

– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;

– die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

Die Haftung beschränkt sich auf den Buchungsbetrag.

Darüber hinaus gehende Forderungen sind im Einzelfall zu klären.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Wird im Rahmen einer Kanutour oder zusätzlich zu dieser eine Personenbeförderung erbracht, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden.

Kanus und Ausrüstung sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden.

Insbesondere bei Kanutouren ist der Einzelne für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich.

Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen.

Sie haften für die Ihnen übergebenen Ausrüstungsgegenstände.

Beschädigungen und Verlust i. A. gehen zu Ihren Lasten.

Bei Gruppenfahrten haften im Schadensfall alle als Gesamtschuldner.

Für Schäden an Dritten sowohl durch unsachgemäße Handhabung als auch durch den Betrieb des Bootes/ Fahrrad ist der Mieter haftbar. (z.B Schäden an Autos beim Umtragen, Unfälle mit anderen Booten, Ufer- und Gewässerschädigung durch Verunreinigung usw.)

Haftungsausschluß:

Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Strassensperrung, Unfall etc.)

Der Vermieter haftet nicht für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gewässern.

Dies liegt im Risikobereich des Mieters.

Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Für den Verlust oder Beschädigungen Ihrer Wertgegenständen haften Sie selbst.

Den Anweisungen unseres Teams sind folge zu leisten.

Gerichtsstand Amtsgericht Hammelburg